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Krankmeldungen

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Krankmeldungen erfolgen direkt online über den Schulmanager. Alle Eltern/Erziehungsberechtigten müssen sich dort anmelden.​

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Entschuldigung & Attest​

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Eine schriftliche Entschuldigung der Eltern/Erziehungsberechtigten oder ein Attest eines Arztes muss Ihr Kind unbedingt mitbringen, wenn es wieder zur Schule kommt. Die schriftliche Entschuldigung muss innerhalb von einer Woche beim/bei der Klassenlehrer/in abgegeben werden. Nachträglich eingereichte Entschuldigungen können nicht mehr akzeptiert werden. 

 

Bei der Klassenleitung können Sie als Eltern erfragen, wann Ihr Kind gefehlt hat und ob alle Stunden entschuldigt sind. Dies können Sie gerne per E-Mail machen.

 

Die Schule ist nach wie vor berechtigt in begründeten Einzelfällen gemaÌˆß § 43 Abs. 2 SchulG ein ärztliches Attest anzufordern. Bei Fehlzeiten unmittelbar vor und nach den Ferien reicht der zeitliche Zusammenhang aus, um begründete Zweifel an dem vorgetragenen Grund aufkommen zu lassen. Das bedeutet: Wenn Ihr Kind direkt vor oder nach den Ferien (letzter Schultag oder erster Schultag) krank ist, muss auch weiterhin ein Attest vorgelegt werden.

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Nachschreiben von Klassenarbeiten oder Tests

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Es gibt nur dann ein Anrecht auf einen Nachschreibtermin, wenn das Kind am Krankheitstag per Schulmanager krank gemeldet wurde und rechtzeitig eine schriftliche Entschuldigung oder ein ärztliches Attest eingereicht wurde. Wer die Entschuldigung nicht fristgerecht vorgelegt hat, kann nicht nachschreiben. In diesem Fall ist die Klassenarbeit oder der Test „ungenügend“ (=6).

 

Für Schülerinnen und Schüler, die entschuldigt gefehlt haben, werden höchstens zwei Nachschreibetermine in der regulären Schulzeit angeboten. 

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Beurlaubungen

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KONTAKTIEREN

Lewerentzstr. 136 
47798 Krefeld 

Tel.: (02151) 15 256 0

Fax: (02151) 15 25 6 – 119

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